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von Stephanie Petschnik
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VMV begrüßt geplanten EUDR-Ausschluss für Druckerzeugnisse

VMV Verband Mittelständischer Verleger e.V. begrüßt, dass Druckerzeugnisse aus der EUDR-Verordnung herausgenommen werden sollen: Das ist nun endlich notwendige Erleichterung gerade auch für kleine und mittelständische Verlage und damit ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Pressevielfalt in Europa.


Der VMV Verband Mittelständischer Verleger e.V. begrüßt ausdrücklich die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EUDR-Verordnung (EU-Verordnung zur Eindämmung von Entwaldung). Die Anpassungen und Überarbeitungen, die aktuell diskutiert werden, stellen aus Sicht des Verbandes den einzig richtigen und damit dringend notwendigen Schritt dar, um den administrativen Aufwand für kleine und mittelständische Verlage zu reduzieren.


Beschlüsse des Europäischen Parlaments am 26.11.2025

Am heutigen 26. November 2025 hat das Europäische Parlament zentrale Forderungen aufgenommen, die auch der VMV im Einklang mit weiteren Branchenverbänden seit langem fordert: Künftig sollen fertige Druckerzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften und Bücher vom Anwendungsbereich der EUDR ausgenommen werden. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Entlastung der Verlagshäuser und trägt maßgeblich zur Sicherung der publizistischen Vielfalt und wirtschaftlichen Stabilität des Mittelstands bei.

Darüber hinaus wurden folgende wesentliche Punkte beschlossen:

» Allen Unternehmen wird ein zusätzliches Jahr für die Umsetzung der neuen Regeln eingeräumt.

» Für bestimmte Marktteilnehmer*innen und Händler soll es vereinfachte Sorgfaltspflichten geben.

» Bis zum 30.04.2026 ist eine Überprüfung der Vereinfachungen des EU-Entwaldungsgesetzes vorgesehen.


Unverhältnismäßiger Aufwand der bisherigen EUDR-Verordnung

Die bisherige Ausgestaltung der EUDR-Verordnung brachte für viele kleine und mittelständische Verlage einen erheblichen bürokratischen und administrativen Aufwand mit sich. Insbesondere die Nachweispflichten und Dokumentationsvorgaben wurden von den Betroffenen als unverhältnismäßig und nur schwer umsetzbar empfunden.


Positive Auswirkungen der aktuellen Entwicklung und weitere Schritte

Der VMV Verband begrüßt diese Beschlüsse außerordentlich, da sie den Weg für eine praxistauglichere und mittelstandsfreundlichere Umsetzung der EUDR ebnen. Gleichzeitig gilt es, im Blick zu behalten, dass es sich um keinen endgültigen Beschluss zur Verschiebung und Vereinfachung handelt.

Mit den heutigen Entscheidungen ist das Parlament bereit, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Verhandlungen über die endgültige Fassung des Gesetzes aufzunehmen. Bereits am vergangenen Mittwoch hatte der EU-Rat eine gemeinsame Position zur Anpassung und Verschiebung gefunden.

Die endgültige Fassung muss nun von Parlament und Rat gebilligt und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit der einjährige Aufschub in Kraft treten kann. Faktisch ist jedoch nun bereits von einer Verschiebung und sich anschließenden Änderungen und Vereinfachungen für die Verlagswelt auszugehen.


Appell für eine mittelstandsfreundliche Umsetzung

Der VMV Verband Mittelständischer Verleger e.V. setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Interessen des Mittelstands bei der Ausgestaltung und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und marktregulierender Maßnahmen berücksichtigt werden. 


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